Der Kinderschutzbund
Solingen e.V.

Wir machen uns stark für die Kinderrechte

Betreuter Umgang

Wenn die Eltern sich entscheiden unterschiedliche Wege zu gehen und die Besuchstermine ihrer Kinder nicht allein regeln können, helfen unsere Sozialarbeiterinnen mit ihrer Kompetenz und Fachwissen diese Situation in den Griff zu bekommen. 


Denn nach dem Kindschaftsrecht (§1684 Abs.1, BGB) ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Zur Durchführung dieses Angebotes hat der Kinderschutzbund ein Konzept entwickelt, in dem die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geregelt und eine erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglicht werden. 


Im Mittelpunkt der Begleiteten Umgänge steht immer das Wohl der Kinder.


Terminvergabe für alle neue und laufende Umgänge erfolgen telefonisch mit den Sozialarbeiterinnen. 


Sie erreichen unsere Mitarbeiter ausschließlich während ihrer Sprechzeiten. Frau Brinkmann-van-Rink donnerstags 12-14 Uhr. Frau Haag freitags 13-15 Uhr.

In enger Kooperation mit dem Familiengericht Solingen sowie dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Solingen finden in unseren Räumlichkeiten unter fachlicher Leitung einer Sozialarbeiterin oder einer Heilpädagogin Umgangskontakte von Kindern mit Ihren (Groß)Eltern statt. 


Für einen Umgang bei uns brauchen Sie einen Gerichtsbeschluss oder den Verweis von Jugendamt. 


Wie es weiter geht können Sie hier nachlesen


Sie haben keinen Gerichtsbeschluss und Sie waren nicht bei Jugendamt, Ihr/e Partner/in weigert die Besuchstermine? 


Dann nutzen Sie unseren Angebot - Familienhilfe um eine Lösung für Ihr Problem zu finden. 


Mehr dazu finden Sie hier.

Sie haben bereits Umgänge bei uns und möchten etwas bezüglich des Umgangs besprechen, einen neuen Termin für Umgang vereinbaren, oder Sie brauchen ein Bericht über die bereits gelaufenen Umgänge? 


Kontaktieren Sie für diesen Zweck direkt Ihre Sozialarbeiterin, unter den Kontaktdaten die Sie von ihr bekommen haben. 


Bitte beachten Sie, dass unser Büro KEINE Termine für die Umgänge vereinbart, das machen NUR unsere Sozialarbeiterinnen


Begleitete Umgänge während der Corona-Situation 

Ihr Recht, Ihre Kinder zu sehen, wird auch während der Coronakrise keineswegs ausgesetzt. Die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gilt allerdings auch für uns. 


Deshalb haben wir einen Hygieneplan erstellt, um die Umgänge wieder anbieten zu können. 


Hier können Sie unseren Hygieneplan runterladen